Rettungsdienst

Ein gut funktionierender Rettungsdienst ist die Voraussetzung für kompetente und schnelle Hilfe in Notfallsituationen.

Der Rettungsdienst wird in der Stadt Wesel von der Feuerwehr durchgeführt.

An insgesamt 3 Standorten (Innenstadt sowie zwei Nebenwachen in Blumenkamp/Hamminkeln und Schermbeck) stehen 4 Rettungswagen (RTW) für die Notfallversorgung der Bevölkerung zur Verfügung. 3 Fahrzeuge fahren im 24-Stundendienst an 365 Tagen im Jahr, ein weiterer RTW steht von montags bis freitags von 07:30 bis 19:30 Uhr auf der Hauptwache zur Verfügung.

Der Krankentransport wird durch die Hilfsorganisationen Malteser und Johanniter unterstützt.

 

Die Aufgaben des Personals im Rettungsdienst

 

Im Krankentransport:

Ein Rettungshelfer und ein Rettungssanitäter kommen zum Einsatz, wenn eine erkrankte Person einen Transport in ein Krankenhaus benötigt. Der Patient ist hierbei nicht plötzlich oder lebensbedrohlich erkrankt. Dies ist z.B. der Fall, wenn seit längerem Schmerzen vorliegen oder eine Röntgenuntersuchung durchgeführt werden soll. Während des Transportes wird der Patient medizinisch fachgerecht betreut.

 

In der Notfallrettung:

Ein Rettungssanitäter und ein Notfallsanitäter kommen immer dann zum Einsatz, wenn das Leben eines Patienten in Gefahr ist. Dies ist z. B. bei einem Herzinfarkt, Schlaganfall oder einem Unfall im Straßenverkehr der Fall. Durch die Ausbildung des Personals sowie die Ausstattung des Fahrzeugs können lebenserhaltende Maßnahmen durchgeführt werden. Oft ist nach einer rettungsdienstlichen Versorgung des Patienten eine weiterführende Behandlung im Krankenhaus notwendig.

Der Rettungsdienst leistet aber nicht nur die Notfallrettung in Wesel, des Weiteren führt er Intensiv- und Sekundärverlegungen, Inkubatortransporte von Neugeborenen oder Säuglingen durch.

Ein Notfallsanitäter und ein Notarzt werden bei bestimmten Notfällen von der Leitstelle direkt alarmiert. Der Notarzt wird von den Weseler Krankenhäusern im Wechsel gestellt und direkt zum Notfallort gebracht.

 

„Rufen Sie einen Arzt und den Krankenwagen!“, ist eine Formulierung, die wir aus jedem Film im Fernsehen kennen. Kaum einer kennt aber die verschiedenen Ausbildungsstufen, die es im Rettungsdienst gibt. Die Zeiten, in denen der „Krankenwagenfahrer“ einen Erste-Hilfe-Kurs nachweisen musste, um die Tätigkeit übernehmen zu können sind lange vorbei.

Notfallsanitäter, Rettungssanitäter und Rettungshelfer gehören zum „nichtärztlichen Personal“. Der Gesetzgeber des Landes Nordrhein-Westfalen schreibt vor, welche Qualifikationen die Mitarbeiter nachweisen müssen.

 

Der Rettungshelfer hat in NRW eine mindestens 80-stündige notfallmedizinische Ausbildung und ein 80-stündiges Praktikum auf einer Lehrrettungswache geleistet. Diese Ausbildung wird mit einer staatlichen Prüfung durch das Gesundheitsamt abgeschlossen.

 

Der Rettungssanitäter hat eine mind. 200-stündige notfallmedizinische Ausbildung, ein 160-stündiges Praktikum auf einer Rettungswache sowie 160-stündiges Praktikum in einem Krankenhaus absolviert. Die Ausbildung endet mit einer staatlichen Prüfung durch das Gesundheitsamt. Der Rettungssanitäter ist der verantwortliche Mitarbeiter im Krankentransport oder wird als Fahrer im Rettungsdienst eingesetzt.

 

Zum 01.01.2014 wurde die Ausbildung zum Rettungsassistenten durch die Ausbildung zum Notfallsanitäter abgelöst.

Der Notfallsanitäter ist der verantwortliche Mitarbeiter im Rettungsdienst. In der dreijährigen Ausbildungszeit absolviert er eine 4600-stündige notfallmedizinische Qualifikation in Theorie und Praxis, die durch Praktika in Krankenhäusern und Lehrrettungswachen vollendet wird. Sie schließt mit einer staatlichen Prüfung durch das Gesundheitsamt ab. Alle praktischen Anteile der Ausbildung finden hier auf der Lehrrettungswache am Kurfürstenring statt