Vorbeugender Brandschutz
Die Feuerwehr der Stadt Wesel besitzt eine eigenständige Brandschutzdienststelle. Die Abteilung „Vorbeugender Brandschutz“ beschäftigt sich im Wesentlichen mit den technischen, baulichen und organisatorischen Maßnahmen, welche die Entstehung eines Brandes sowie die Ausbreitung von Feuer und Rauch verhindern sollen.
Sollte es zu einem Brandereignis kommen, ist es das Ziel, Menschen und Tiere zu retten, sowie wirksame Löscharbeiten durchzuführen.
Hierzu werden durch die Feuerwehr Anforderungen zum Beispiel an die Löschwasserversorgung, Zufahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen oder Angriffswege gestellt.
Die Abteilung „Vorbeugender Brandschutz“ gliedert sich im Wesentlichen in die vier Bereiche:
- Stellungnahmen im bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren
- Brandverhütungsschauen
- Brandmeldeanlagen und Feuerwehrpläne
- Brandschutzerziehung
Was bedeutet „Stellungnahme im bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren“?
Die Feuerwehr Wesel nimmt im Rahmen der Erteilung einer Baugenehmigung im Stadtgebiet dazu Stellung, welche Maßnahmen zur Brandverhütung aus Feuerwehrsicht empfehlenswert sind.
Hier werden Aussagen zur Löschwasserversorgung, zu Brandmeldeanlagen, zu Rettungswegen, zu Brandbekämpfungseinrichtungen, zu Feuerwehrplänen usw. getroffen. Die Stellungnahme erfolgt nach Aufforderung durch die Baugenehmigungsbehörde.
Was bedeutet „Brandverhütungsschauen“?
Aufgabe der Feuerwehr ist es, in besonderen Objekten, Brandverhütungsschauen durchzuführen. Dies ist im Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) beschrieben.
Zu den besonderen Objekten zählen Gebäude und Einrichtungen, welche brand- oder explosionsgefährdet sind oder in welchen bei einem Brand oder einer Explosion eine große Anzahl von Personen oder bedeutende Sachwerte gefährdet sind. Hier handelt es sich zum Beispiel um Tiefgaragen, Veranstaltungshallen, Schulen oder Kindergärten.
Im Rahmen der Brandverhütungsschau werden technische, bauliche und organisatorische Mängel aufgezeigt und festgehalten. Die Mängel werden dem Eigentümer über die Bauaufsichtsbehörde der Stadt Wesel mitgeteilt und müssen in einem festgelegten Zeitraum abgestellt werden. Brandverhütungsschauen werden in regelmäßigen Abständen durchgeführt.
Was bedeutet „Brandmeldeanlagen und Feuerwehrpläne“?
Brandmeldeanlagen sind Anlagen, die Ereignisse von verschiedenen Brandmeldern empfangen und dann je nach Programmierung darauf reagieren. Dies kann eine Weiterleitung des Alarms zur Leitstelle des Kreises Wesel sein, eine Alarmierung der Personen zur Räumung des Objekts, die Auslösung von Löschanlagen oder die Ansteuerung von Aufzügen.
Meist werden Brandmeldeanlagen in Objekten wie Krankenhäusern, Schulen, Altenwohnheimen, Hotels, Firmengebäuden, Lager- oder Produktionshallen installiert. Die Notwendigkeit einer solchen Anlage wird in der Baugenehmigung gefordert.
Im Stadtgebiet Wesel sind ca. 100 Objekte mit Brandmeldeanlagen ausgestattet, welche zur Kreisleitstelle aufgeschaltet sind.
Diese Anlagen werden in Abstimmung mit der Feuerwehr errichtet und müssen unter anderem auch von der Feuerwehr abgenommen werden.
Bei der Aufschaltung zur Kreisleitstelle sind die Anschlussbedingungen nichtöffentlicher Brandmeldeanlagen an die Übertragungsanlage der Leitstelle des Kreises Wesel (Teil A-C) zu beachten.
Feuerwehrpläne dienen bei einem Einsatz der raschen Orientierung in einem Objekt oder einer baulichen Anlage. Bereits vor Erreichen der Einsatzstelle liefern sie dem Einsatzleiter und den Einsatzkräften wichtige Informationen und Gefahrenhinweise, welche für den Einsatzerfolg, insbesondere für die Rettung von Menschenleben, entscheidend sein können. Für Gebäude mit Brandmeldeanlagen und auch in einigen besonderen Objekten müssen Feuerwehrpläne in Absprache mit der Brandschutzdienststelle nach der folgenden Mustervorlage erstellt werden.
Feuerwehrplan Muster (Juni 2020)
Was bedeutet „Brandschutzerziehung“?
Die Brandschutzerziehung dient der Vermittlung von Kompetenzen, mit denen Menschen jeden Alters im Rahmen ihrer Möglichkeiten Maßnahmen zur Verhütung von Bränden, zum richtigen Verhalten im Schadensfall, sowie zur Bekämpfung von Bränden treffen können. Bei der Feuerwehr Wesel werden hierzu Führungen in der Feuer- und Rettungswache Wesel für Vorschulkinder angeboten. Aus personellen Gründen werden die Kindergärten nicht von der Feuerwehr besucht, es können aber Koffer mit Material zur Brandschutzerziehung ausgeliehen werden, so dass die Erzieherinnen und Erzieher die Kinder auf den Tag der Wachbesichtigung vorbereiten können. Des Weiteren werden einmal jährlich die Räumungsübungen bei Probealarmen in den Schulen von der Feuerwehr begleitet.
Sollten Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben können Sie uns unter dem angegebenen Kontakt erreichen:
Frau Henske:
Telefon: 0281/1634-207
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