Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Lohnersatz/Verdienstausfall

Ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehren, sowie den Helferinnen und Helfern, dürfen aus dem Dienst, keine Nachteile im Arbeitsverhältnis und in der Sozial- und Arbeitslosenversicherung, sowie in der betrieblichen Altersversorgung entstehen. Nehmen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer während der Arbeitszeit an Einsätzen oder Ausbildungsveranstaltungen teil, so sind sie für die Dauer der Teilnahme unter Weitergewährung des Arbeitsentgelts, das sie ohne die Teilnahme erhalten hätten, von der Arbeitsleistung freigestellt. Die Freistellung, unter Fortzahlung des Entgelts, erfasst auch die vor und nach einem Einsatz oder einer Übung/Ausbildung liegenden Arbeitsstunden, die für Fahrten oder notwendige Ruhezeiten (wichtig bei Schicht- und Nachtarbeit) erforderlich sind.

 

Wenn Sie einen Ihrer Mitarbeiter, der sich ehrenamtlich für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Wesel engagiert, für einen Einsatz oder einen Lehrgang freigestellt haben, können Sie über das untenstehende Formular, Lohnersatz von der Stadt Wesel beantragen.

 

Merkblatt Erstattung fortgewährter Leistungen

 

Antrag auf Erstattung fortgewährter Leistungen

 

Antrag auf Ersatz von Verdienstausfall/Vertretungskosten

112

wo

was

wieviele

welche

warte

 

112

anrufen

 

WO

ist das Ereignis?

 

WAS

ist geschehen?

 

WIE VIELE

Betroffene?

 

WELCHE

Art von Verletzung/ Erkrankung liegt vor?

 

WARTE

auf Rückfragen! Lege nicht auf!